ABB - Allgemeine Bestandsbedingungen
1. ALLGEMEIN
Bestand soll ein Ort des friedlichen und harmonischen Miteinanders sein. Wir stehen zu einer diversen, offenen und toleranten Gesellschaft, die allen Menschen Platz bietet. Uns geht es darum eine faire und gleichberechtigende Umgebung für alle zu schaffen.
Wir behalten uns das Recht vor Personen, die sich innerhalb des Vereins und der Vereinsräumlichkeiten nicht an oben genannte Verhaltensweisen oder Einstellungen halten, aus dem Verein auszuschließen und ein Hausverbot auszusprechen.
Im Zuge der Bestätigung der ABBs abonniert man automatisch den Bestand-Newsletter und akzeptiert eine Verwendung der angegebenen Email-Adresse für allgemeine projektbezogene Informationszwecke. Über einen Link im Newsletter kann man diese Funktion jederzeit deaktivieren.
2. VEREINSMITGLIEDSCHAFT
Mit der erstmaligen Anmeldung zur monatlichen Bezahlung des entsprechenden Betrages tritt man als ordentliches, außerordentliches oder förderndes Mitglied in den Verein „Bestand - Verein zur Vermittlung von Musik, Kunst und Kultur“ ein und verpflichtet sich zur Einhaltung der in den Vereinsräumlichkeiten gültigen Hausordnung, die da lautet:
– Rauchen innerhalb der Räumlichkeiten ist strengstens verboten. Bei Nichteinhaltung des Verbots werden sämtliche dadurch entstandene Mehrkosten direkt bei dem/der Verursacher*in eingehoben.
– Ein Aufenthalt in den Räumlichkeiten ist nur innerhalb des markierten Bereichs erlaubt.
– Sämtliche Einrichtungsgegenstände und für den Betrieb notwendiges Equipment sind behutsam zu verwenden und dürfen nicht mutwillig beschädigt werden. Mutwillige Beschädigung und/oder das Entwenden von Gegenständen werden zur Anzeige gebracht.
Des weitern besteht auch die Möglichkeit einer freien einmaligen Spende (ohne Mitgliedschaft) um eine Veranstaltungen zu besuchen.
Wir freuen uns auf alles was kommt. Mit Bestand.